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ERWERB VON IMMOBILIEN IN DÄNEMARK
FÜR EU-BÜRGER UND BÜRGER DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMES (EWR)
Personen aus der EU + Norwegen und Island, die in Dänemark eine festen EU-Aufenthalts- oder EWR-Erlaubnis haben oder einen selbständigen Beruf ausüben, können in Dänemark Grundbesitz (ganzjährig bewohnbares Wohnhaus) erwerben, falls dieser als Wohnsitz dienen soll oder für die Ausübung des selbständigen Berufs notwendig ist.
Entsprechend können Unternehmen, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung in einem Mitgliedsstaat in der EU und EWR gegründet wurden, und die Filialen oder Agenturen eingerichtet haben oder einrichten wollen oder Dienstleistungen anbieten möchten, in Dänemark Grundbesitz erwerben.
Andere EU-Bürger, die gemäß den Richtlinien 93/96/EWG, 90/365/EWG und 90/364/ EWG ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung haben, (d.h. eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um während ihres Aufenthalts dem sozialen System des Gastmitgliedstaates nicht zur Last zu fallen), können Grundbesitz in Dänemark erwerben (als ganzjährig bewohnbaren Wohnsitz).
ANDERE PERSONENGRUPPEN
Laut Bekanntmachung Nr. 566 vom 28.8.1986 über den Erwerb von Grundbesitz können Personen, die keinen festen und dauerhaften Wohnsitz in Dänemark haben und auch früher nicht mindestens insgesamt 5 Jahren einen Wohnsitz in Dänemark gehabt haben, nur dann Grundbesitz in Dänemark erwerben, falls die betreffende Person eine Genehmigung des dänischen Justizministeriums erhält. Eine solche Genehmigung wird nach einer individuellen Beurteilung in jedem Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung der Beziehung des Betreffenden zu Dänemark u.a. erteilt.
Die Botschaft möchte deutsche Staatsbürger gerne an die
deutsche Botschaft in Kopenhagen
verweisen, die ausführliche Informationen zum Thema bereithält.
FERIENHÄUSER
Bezüglich des Erwerbs von Ferienhäusern in Dänemark werden EU-Staatsbürger diese nur mit der Genehmigung des Justizministeriums erwerben können. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Erwerb von Ferienhäusern an Ausländer erteilt, die in Dänemark nicht wohnhaft sind.
Möchten Sie weitere Informationen, empfiehlt die Botschaft, daß Sie direkten Kontakt mit dem Ministerium für Justiz aufnehmen:
JUSTITSMINISTERIET
Slotsholmsgade 10
DK-1216 København K
Tel (0045) 72 26 84 00
Fax (0045) 33 93 35 10
Internet
www.jm.dk
e-Mail:
jm@jm.dk