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EINFUHR VON WAFFEN
Das dänische Waffenrecht ist generell strenger als in Deutschland.
EU-Bürger, die den europäischen Waffenpaß besitzen, können ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition einführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.) der/die Reisende eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schießwettbewerb hat und
2.) einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland und in Dänemark nicht verboten ist.
Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden. Messer mit einer Klinge ab 7 cm dürfen an öffentlich zugänglichen Orten ohne weiteres nicht getragen oder mitgebracht werden.
Bezüglich der Einfuhr von Signalpistolen sowie der Ausstellung von Genehmigungen verweist die Botschaft auf die Polizei:
www.politi.dk
-> Borgerservice -> Tilladelser -> Våbentilladelser.
Weitere Auskünfte zur Einfuhr von Waffen erteilt das Justitzministerium unter folgender Anschrift:
JUSTITSMINISTERIET
Slotsholmsgade 10
DK-1216 Kopenhagen K.
Tel. (0045) 72 26 84 00
Fax (0045) 33 93 35 10
Internet
www.jm.dk
e-Mail
jm@jm.dk