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HUNDE KATZEN UND FRETTCHEN
Neue Regeln ab 1. Juli 2010
Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010
ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie
nach dem 17. März 2010
angeschafft werden:
1) Pitbull Terrier.
2) Tosa Inu.
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier.
4) Fila Brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
8) Kangal.
9) Zentralasiatischer Ovtcharka.
10) Kaukasischer Ovtcharka.
11) Südrussischer Ovtcharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen
vor dem 17. März 2010
angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
• In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Durchfahrt durch Dänemark
Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt.
Zusammenfassung der Einreisebestimmungen (Stand 2010):
Identifizierbarkeit ist wichtig.
Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfühlt sein:
1. Chip oder Tätowierung.
2. EU-Heimtierausweis.
3. Gültige Tollwutimpfung.
Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.
Wenn das Haustier
nicht vom Besitzer
, oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier hat, begleitet wird, wird die Einfuhr als
kommerzielle Einfuhr
betrachtet.
* EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der
Dänischen Veterinär- und Lebensmittelanstalt
informieren.
EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung
Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten.
Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen
Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nicht eingeführt werden. Eine Ausnahme besteht für Besitzer/Halter, die einen Wohnsitz in Dänemark haben. Ein Besitzer/Halter mit Wohnsitz in Dänemark kann bei den dänischen Behörden - Fødevarestyrelsen - eine
Genehmigung
für die Einführ beantragen.
Ausstellungen
Obwohl z.B. die Tollwutimpfung bei der Einreise nach Dänemark noch drei Jahre gültig ist, können bei Ausstellungen häufiger Tollwutimpfungen gefordert werden. Wenn man an einer Ausstellung teilnimmt, ist es erforderlich zu untersuchen, ob es von der Seite der Veranstalter spezielle Impfanforderungen gibt.
Für weitere Informationen
Reisen Sie als Tourist oder ziehen Sie nach Dänemark um und haben weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an die Lokalabteilung der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde an Ihrem
Bestimmungsort
.